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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11 B   

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https://dejure.org/2012,125493
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11 B (https://dejure.org/2012,125493)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.02.2012 - L 15 AS 373/11 B (https://dejure.org/2012,125493)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B (https://dejure.org/2012,125493)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2009 - L 15 AS 812/09

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - PKH - für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gemäß § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23.12.2009 - L 15 AS 812/09 B -, Juris).

    Diese Änderung der Rechtsprechung ist im Kern von der Überlegung getragen gewesen, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG, der die Beschwerde gegen eine Versagung von PKH bei alleiniger Verneinung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ausschließt, eine eigenständige, wegen ihrer Spezialität vorrangige und gegenüber § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO abschließende Regelung der Beschwerde in PKH-Sachen für das sozialgerichtliche Verfahren geschaffen habe (aA bereits Senatsbeschluss vom 23.12.2009 - L 15 AS 812/09 B).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2010 - L 20 AS 1602/10

    Beschwerdeausschluss in PKH-Verfahren bei Nichterreichen des Beschwerdewertes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Auch die mit Wirkung zum 11.08.2010 in Kraft getretene Änderung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 (BGBl. I, S. 1127), wonach die Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bei einem den Betrag von 750, 00 EUR nicht übersteigenden Beschwerdewert nunmehr auch dann ausdrücklich ausgeschlossen ist, wenn sie Entscheidungen über einen PKH - Antrag betrifft, führt nicht dazu, dass die PKH - Beschwerde in Klageverfahren bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht generell als zulässig anzusehen ist (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 04.10.2010 - L 7 AS 436/10 B - Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg - 20. Senat - vom 27.09.2010 - L 20 AS 1602/10 B PKH - a. A. LSG Berlin-Brandenburg - 25. Senat -, Beschluss vom 29.10.2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08

    Prozesskostenhilfe - Statthaftigkeit der Beschwerde - Verfahren der Hauptsache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Auch die mit Wirkung zum 11.08.2010 in Kraft getretene Änderung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 (BGBl. I, S. 1127), wonach die Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bei einem den Betrag von 750, 00 EUR nicht übersteigenden Beschwerdewert nunmehr auch dann ausdrücklich ausgeschlossen ist, wenn sie Entscheidungen über einen PKH - Antrag betrifft, führt nicht dazu, dass die PKH - Beschwerde in Klageverfahren bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht generell als zulässig anzusehen ist (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 04.10.2010 - L 7 AS 436/10 B - Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg - 20. Senat - vom 27.09.2010 - L 20 AS 1602/10 B PKH - a. A. LSG Berlin-Brandenburg - 25. Senat -, Beschluss vom 29.10.2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH -).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Der Senat sieht sich allerdings im Hinblick auf den Inhalt der hier angefochtenen Entscheidung zu dem Hinweis veranlasst, dass es nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. zuletzt Beschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rdn. 26 m. w. Nachw.) dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider läuft, wenn schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Schon damals ist dieser Auffassung - zur Überzeugung des Senats zutreffend - entgegengehalten worden, dass der gerichtlichen Vorstellung von der Regelungsintention des Gesetzgebers keine Priorität gegenüber dem Gesetz gewordenen Normtext eingeräumt werden könne, wenn dieser, wie im Fall des § 73a SGG und der mit ihm vorgenommenen Globalverweisung auf die §§ 114 bis 127 ZPO, einer Auslegung weder bedürftig noch auch nur zugänglich sei (LSG Niedersachsen-Bremen, 13. Senat, 13.09.2007, Az. L 13 B 7/07 SF, Rdnr. 12 im juris-Ausdruck).
  • LSG Hessen, 04.10.2010 - L 7 AS 436/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Auch die mit Wirkung zum 11.08.2010 in Kraft getretene Änderung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 (BGBl. I, S. 1127), wonach die Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bei einem den Betrag von 750, 00 EUR nicht übersteigenden Beschwerdewert nunmehr auch dann ausdrücklich ausgeschlossen ist, wenn sie Entscheidungen über einen PKH - Antrag betrifft, führt nicht dazu, dass die PKH - Beschwerde in Klageverfahren bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht generell als zulässig anzusehen ist (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 04.10.2010 - L 7 AS 436/10 B - Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg - 20. Senat - vom 27.09.2010 - L 20 AS 1602/10 B PKH - a. A. LSG Berlin-Brandenburg - 25. Senat -, Beschluss vom 29.10.2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2008 - L 9 B 117/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Allerdings hat die Verabschiedung dieses Gesetzes dazu geführt, dass unter anderen auch mehrere Senate des erkennenden Gerichts, die zuvor von der Anwendbarkeit des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgegangen waren, diese Auffassung revidiert haben (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, Beschl. v. 09.06.2008, Az. L 9 B 117/08 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2013 - L 15 AS 173/13
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gem. § 73 a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 B, Juris; Senatsbeschluss vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 15 AS 289/10
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gemäß § 73 a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 B, Juris; Senatsbeschluss vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2013 - L 15 AS 298/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gemäß § 73 a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 B, Juris; Senatsbeschluss vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gemäß § 73 a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 B, Juris; Senatsbeschluss vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 227/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gem. § 73 a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 B, Juris; Senatsbeschluss vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2012 - L 15 AS 63/12
    Da wiederkehrende laufende Leistungen für mehr als ein Jahr im Streit stehen, ist die Beschwerde gemäß § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO (zu den Anforderungen des Senats insoweit ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 und vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B) insbesondere statthaft.
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